Scheinselbständigkeit eines Kurierfahrers - Transportdienstleister muss für Sozialversicherung zahlen (08.07.2022)

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein für ein Transportunternehmen tätiger Kurierfahrer entgegen der Behauptung des Unternehmens sozialversicherungsrechtlich nicht selbständig tätig, sondern abhängig beschäftigt war. Das Transportunternehmen hat mithin die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung nachzuzahlen.

(LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.06.2022 - L 28 BA 23/19)