Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen (29.07.2022)

Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „Ebay-Kleinanzeigen“ über die dortige
Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers. Das Einreichen weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war klar, dass der Kläger aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden ist. Deshalb steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2...

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.07.2022 - 2 Sa 21/22)