Schaden am Zugfahrzeug durch bremsbedingtes Lösen von auf Dach des Anhängers befindlicher Eisplatten nicht von Kaskoversicherung gedeckt (21.03.2019)

Liegt in einer Kaskoversicherung eine Ausschlussklausel vor, wonach zum Beispiel Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen nicht versichert sind, besteht kein Versicherungsschutz, wenn sich Eisplatten auf dem Dach des Anhängers beim Abbremsen lösen und das Zugfahrzeug beschädigen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

(OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2017 - 6 U 139/16)