Saisonarbeitsverhältnis für Bademeister: Beschränkung der Beschäftigung auf Badesaison im unbefristeten Arbeitsvertrag möglich (22.11.2019)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers jedenfalls dann wirksam sein kann, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der
Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht.

(BAG, Urteil vom 19.11.2019 - 7 AZR 582/17)