Rentenversicherungsträger darf nach Tod der Versicherten überzahlte Altersrente zurückfordern (23.09.2016)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Rentenversicherungsträger die wegen Todes der Versicherten überzahlte Altersrente auch vom mittelbaren Empfänger der Geldleistung zurückfordern darf.

(SG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2016 - S 4 R 6735/13)