Reiserücktrittsversicherung an Auskunft der eigens angebotenen medizinischen Stornoberatung gebunden (10.08.2023)

Im Streit um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag verurteilte das Amtsgericht München eine Versicherung zur Zahlung der für die Stornierung einer Pauschalreise angefallenen Kosten in Höhe von 1.128 EUR.

(AG München, Urteil vom 16.02.2023 - 122 C 7243/22)