Reinigungskosten für Hygienekleidung in Schlachtbetrieben sind von Arbeitgeber zu tragen (14.06.2016)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass in lebensmittelverarbeitenden Betrieben der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen. Zu seinen Pflichten gehört auch die Reinigung dieser Kleidung auf eigene Kosten.

(BAG, Urteil vom 14.06.2016 - 9 AZR 191/15)