Regelbedarfe sind auch 2016 verfassungsgemäß (03.05.2017)

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Regelbedarfe für das Jahr 2016 als verfassungsgemäß anzusehen sind.

(SG Detmold, Urteil vom 17.11.2016 - S 18 AS 237/16)