Prüfungspflichten für Betreiber eines Online-Bewertungsportals dürfen Geschäftsmodell nicht wirtschaftlich gefährden oder Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (01.03.2016)

Der Bundesgerichtshof hat die Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals konkretisiert und darauf verwiesen, dass der Betreiber für die vom Nutzer ihres Portals abgegebenen Bewertungen nur dann haften, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat. Zudem darf einem Diensteanbieter keine Prüfungspflicht auferlegt werden, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährdet oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert.

(BGH, Urteil vom 01.03.2016 - 15 U 141/14)