Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen (09.01.2017)

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass regelmäßig gezahlte Provisionen beim Elterngeld auch nach der neuen Rechtslage 2015 zu berücksichtigen sind. Entgegenstehende Verwaltungsvorschriften haben hieran nichts geändert. Das Bundeselterngeldgesetz verfolgt den Zweck, die Einkünfte (teilweise) zu ersetzen, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands den Lebensstandard...

(LSG Baden-Württemberg, Entscheidung - L 11 EG 1557/16)