Praktikums muss nicht auf Probezeit des Berufsausbildungsverhältnisses angerechnet werden (19.11.2015)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein der Berufsausbildung vorausgehendes Praktikums nicht auf die Probezeit angerechnet werden muss.

(BAG, Urteil vom 19.11.2015 - 6 AZR 844/14)