Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung: Vergütungspflicht der Umkleidezeiten trotz entgegenstehender tarifvertraglicher Regelung (27.07.2016)

Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet eine persönliche Schutzkleidung zu tragen, so sind die damit verbundenen Umkleide- und Wegezeiten als Arbeitszeiten vergütungspflichtig. Der diesem entgegenstehende § 3 Nr. 6 des Manteltarifvertrages für das Tarifgebiet Hamburg und Umgebung, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 2008, (MTV) ist wegen des Verstoßes gegen § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes...

(LAG Hamburg, Urteil vom 06.07.2015 - 8 Sa 53/14)