In Altenheimen arbeitende Pflegekräfte, die überwiegend krankenpflegebedürftige Altenheimbewohner pflegen, haben nach wie vor Anspruch auf die so genannte Geriatriezulage. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2015 - 1 Sa 4/15)