Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz) hat den Anstellungsvertrag seines langjährigen Geschäftsführers mit außerordentlicher fristloser Kündigung vom 16. Oktober 2013 wirksam beendet. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden.
(OLG Koblenz, Urteil vom 08.07.2020 - 10 U 1133/16)