Obliegenheitsverletzung eines Unfallverursachers aufgrund behaupteten Nachtrunks (23.02.2017)

Nimmt ein Autofahrer nach einem Unfall einen Nachtrunk zu sich, so verletzt er damit seine Obliegenheit zur Aufklärung des Versicherungsfalls. Die Versicherung ist in diesem Fall berechtigt, ihre Leistung zu kürzen. Dies gilt auch dann, wenn der Nachtrunk nur vorgetäuscht ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.07.2014 - 3 U 66/13)