Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien" kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen (17.07.2015)

Ein Arbeitnehmer, der privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit
unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder
kollegialen Gebrauch auf dienstliche "DVD-" bzw. "CD-Rohlinge" kopiert, kann fristlos gekündigt werden. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15)