Laufende Streikmaßnahmen bei der Bahn nicht rechtswidrig (07.11.2014)

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die bei der Bahn aktuell
stattfindenden Streikmaßnahmen nicht rechtswidrig sind.

(ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.11.2014 - 10 Ga 162/14)