Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass eine überzahlte Rente nicht zum Nachlass gehört und daher auch nicht zur Begleichung der Beerdigungskosten verwendet werden kann.
(SG Gießen, Urteil vom 08.10.2014 - S 4 R 50/13)
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass eine überzahlte Rente nicht zum Nachlass gehört und daher auch nicht zur Begleichung der Beerdigungskosten verwendet werden kann.
(SG Gießen, Urteil vom 08.10.2014 - S 4 R 50/13)