Ein Arbeitsloser hat bei Arbeitsaufnahme dann keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, wenn dieser nicht über einen gültigen Führerschein verfügt. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
(LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13)