Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung einer Versicherten bei einer nicht approbierten Diplom-Psychologin nicht übernehmen muss.
(BSG, Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 4/16 R)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung einer Versicherten bei einer nicht approbierten Diplom-Psychologin nicht übernehmen muss.
(BSG, Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 4/16 R)