Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen bei Bedarf für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen müssen.
(SG Koblenz, Urteil vom 01.03.2016 - S 14 KR 760/14)
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen bei Bedarf für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen müssen.
(SG Koblenz, Urteil vom 01.03.2016 - S 14 KR 760/14)