Das Landesarbeitsgericht Köln hat das Erzbistum Köln verurteilt, die Klägerin rückwirkend zum 01.01.2021 in ein beamtenähnliches Verhältnis zu übernehmen und den Differenzbetrag zu ihrer bisherigen Vergütung nachzuzahlen.
(LAG Köln, Urteil vom 08.08.2023 - 4 Sa 371/23)