Fristlose Kündigungen der an „wilden Streiks“ beteiligten Rider der Gorillas wirksam (05.05.2023)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Verfahren entschieden, dass die durch den Lieferdienst Gorillas erklärten fristlosen Kündigungen gegenüber als Fahrradkurieren (sog. Rider) beschäftigten Arbeitnehmern wirksam waren. Beide Rider hatten sich im Oktober 2021 an einem „wilden“ Streik beteiligt und in diesem Zusammenhang fristlose Kündigungen erhalten. In einem weiteren Verfahren ist...

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2023 - 6 Sa 868/22, 16 Sa 869/22 und 16 Sa 871/22)