Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Kläger, dessen Bewerbung von der Berliner Feuerwehr nach einem positiven HIV-Test abgelehnt wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung zugesprochen.
(VG Berlin, Urteil vom 23.09.2022 - VG 5 K 322.18)