Die Rückausnahme vom Leistungssauschluss in § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II erstreckt sich auch auf Familienangehörige. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.04.2022 - L 12 AS 1323/19)
Die Rückausnahme vom Leistungssauschluss in § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II erstreckt sich auch auf Familienangehörige. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.04.2022 - L 12 AS 1323/19)