Beweiserleichterung bei versicherten Kfz-Diebstahl setzt Nachweis des Abstellens und anschließendes Nichtwiederauffinden des Fahrzeugs voraus (28.09.2022)

Für den erleichterten Nachweis eines versicherten Kfz-Diebstahls genügt es, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er das Fahrzeug an einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat und zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt an diesem Ort nicht wieder aufgefunden hat. Zudem kann der Kfz-Diebstahl durch die strafrechtliche Verurteilung des Täters bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

(OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2022 - 4 U 87/22)