Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass für eine gerichtliche Anordnung zur Erhöhung existenzsichernder Leistungen zum Inflationsausgleich keine rechtliche Grundlage besteht.
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 24.08.2022 - L 8 SO 56/22 B ER)