Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
(Sächsisches LSG, Urteil vom 10.05.2022 - L 4 R 284/20N)