Der Stadt Düsseldorf als Träger der Eingliederungshilfe ist es vorläufig verboten, Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderung in einem Ausschreibungsverfahren einzelnen Trägern zuzuweisen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2022 - L 9 SO 12/22 B ER)