Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, das Fahrtkosten, die vom Arbeitgeber erstattet werden, nicht als Einkommen im Sinne des SGB II angesehen werden können und daher vom Jobcenter nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden dürfen.
(SG Detmold, Urteil vom 18.09.2014 - S 18 AS 871/12)