Keine „Rosinenpickerei“ bei Hartz IV (13.12.2021)

Personen, die Leistungen nach dem SGB II (sogenanntes Hartz IV) erhalten, dürfen bei endgültigen Leistungsfestsetzungen ihre Klagen gegen Bescheide nicht auf einzelne für sie günstige Monate beschränken. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

(SG Dresden, Urteil vom 30.11.2021 - S 10 AS 1144/19)