Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat den Streik im Eisenbahnbetrieb in dem
Eilverfahren der DB-Gesellschaften gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
nicht untersagt.
(Hessisches LAG, Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21)