Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung stellt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen dar. Das Gendersternchen dient vielmehr einer geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.06.2021 - 3 Sa 37 öD/21)