Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass behinderte Pflegeheimbewohner nicht gegen ihren Willen in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln müssen.
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 03.05.2021 - L 8 SO 47/21 B ER)