Frage des Krankenversicherers bei Vertragsabschluss nach bestehenden „Anomalien“ ist in Bezug auf Zahnfehlstellungen unklar (16.04.2021)

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Frage nach „Anomalien“ im Antragsformular auf Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung in Bezug auf Zahnfehlstellungen als unklar erachtet, weil sie dem Versicherungsnehmer in unzulässiger Weise eine Wertung abverlange, und deshalb die Krankenversicherung zur Übernahme von kiefernorthopädischen Aufwendungen verurteilt.

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2021 - 7 U 44/20)