Das Landgericht Düsseldorf eine Versicherung zur Zahlung von Versicherungsleistungen in Höhe von über 750.000,-- € verurteilt. Die Bars in der Düsseldorfer Altstadt mussten jedenfalls 30 Tage im ersten Corona-Lockdown 2020 geschlossen werden.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2021 - 40 O 53/20)