Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass von der Erhebung eines Kostenbeitrags, der von Menschen, die eine Jugendhilfeleistung in Anspruch nehmen, gefordert werden kann, abgesehen werden kann, wenn das Einkommen aus der Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt stammt.
(BVerwG, Urteil vom 11.12.2020 - BVerwG 5 C 9.19)