Sexuelle Belästigung der minderjährigen Nichte einer Arbeitskollegin über Facebook rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitnehmers (06.03.2015)

Belästigt ein Arbeitnehmer über Facebook die minderjährige Nichte einer Arbeitskollegin sexuell, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Zwar rechtfertigen Verfehlungen im Privatbereich nicht stets eine fristlose Kündigung. Etwas anderes gilt aber, wenn durch das private Verhalten des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen hervor.

(Hessisches LAG, Urteil vom 21.02.2014 - 14 Sa 609/13)