Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein Mann, der unter einem Erschöpfungssyndrom leidet, von seiner Krankenkasse keine Kostenübernahme für eine Therapie nach der Feldenkrais-Methode – einer pädagogischen Bewegungstherapie – verlangen kann.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2020 - L 4 KR 482/19)