Ein Arbeitnehmer ist nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2020 - 10 Sa 2130/19)
Ein Arbeitnehmer ist nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2020 - 10 Sa 2130/19)