Opferentschädigung kann vom Staat nicht verlangen, wer einen Polizisten während einer erkennungsdienstlichen Behandlung beißt und dann durch eine Reflexhandlung des Polizisten zu Schaden kommt. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.01.2015 - L 4 VG 5/14)