Das Bundessozialgericht hat dem Kläger, der in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurde, einen Anspruch auf eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung unter Berücksichtigung von „Ghetto-Beitragszeiten“ zugesprochen (Aktenzeichen: B 13 R 9/19 R).
(BSG, Beschluss vom 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R)