Die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zur Erstattung der Kosten einer Elektroepilation zur Entfernung der weißen und grauen Barthaare nach einer Geschlechtsangleichung verpflichtet, wenn die Behandlung durch eine Kosmetikerin/Elektrologistin vorgenommen wurde. Die Behandlung muss von einem Vertragsarzt durchgeführt werden. Eine Kostenerstattung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn ein Vertragsarzt...
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 17.03.2020 - L 16 KR 462/19)