Jobcenter muss Sanierungskosten für ein Segelboot nicht übernehmen (24.04.2020)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Instandhaltungs- und Reparaturkosten nur für selbstbewohntes Wohneigentum übernommen werden können. Andere Unterkunftsformen wie Boote gehören nicht dazu.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2020 - L 15 AS 96/19)