Das Arbeitsgericht Gießen hat entschieden, dass das Fingieren von Kündigungsgründen zur Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder einen Entschädigungsanspruch begründet.
(ArbG Gießen, Urteil vom 26.01.2018 - 3 Ca 433/17)
Das Arbeitsgericht Gießen hat entschieden, dass das Fingieren von Kündigungsgründen zur Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder einen Entschädigungsanspruch begründet.
(ArbG Gießen, Urteil vom 26.01.2018 - 3 Ca 433/17)