Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Schaden, der einem Landkreis durch veruntreute Bundesmittel entstanden ist, nicht vom Landkreis zu tragen ist sondern vom Bund zu erstatten ist.
(Hessisches LSG, Urteil vom 13.09.2014 - L 6 AS 234/12 KL)