Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, das ein Kind, welches seit Geburt unter einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte leidet, einen erheblichen Pflegemehrbedarf gegenüber gesunden gleichaltrigen Kindern hat.
(SozG Osnabrück, Urteil vom 20.11.2014 - S 14 P 41/13)