Nierenkarzinom eines Radarmechanikers der Bundeswehr kann als Schädigungsfolge anerkannt werden (07.05.2015)

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Nierenkarzinom bei einem Radarmechaniker der Bundeswehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Strahlenbelastung zurückzuführen und die Erkrankung damit als Folge einer Wehrdienstschädigung anzuerkennen ist.

(Bayerisches LSG, Urteil vom 19.11.2014 - L 15 VS 19/11)