Ein Trainer in einem Sportverein kann als selbständig tätiger Lehrer im Sinne von § 2 Satz 1 Nr 1 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit beitragspflichtig sein. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.09.2020 - L 3 R 305/18)