Narkolepsie ist als Impfschaden nach Schweinegrippeimpfung anzuerkennen (25.04.2018)

Wer im Anschluss an eine Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009 an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt ist, kann Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.

(SG Koblenz, Urteil vom 05.04.2018 - 4 VJ 4/15)